Der Auswärtige Ausschuss ist einer der wenigen Ausschüsse, die mit Verfassungsrang ausgestattet sind. Nach Artikel 45a Absatz 1 des Grundgesetzes ist der Bundestag verpflichtet, einen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten einzurichten. Als klassischer politischer Ausschuss begleitet er die auswärtige Regierungspolitik vor allem im Vorfeld wichtiger außen- und sicherheitspolitischer Entscheidungen. Seine Beratungsthemen sind hochsensibel. So beraten seine 42 Mitglieder unter anderem federführend, ob die Bundesregierung deutsche Soldaten zu Auslandseinsätzen entsenden darf.